Unfälle

Für den Weg zur und von der Einrichtung nach Hause sind die Eltern verantwortlich. Wir haben als Betreuer die Aufsichtspflicht nur so lange, als das Kind uns anvertraut ist, d.h. grundsätzlich nur während der Öffnungszeiten bzw. zu vereinbarten Zeiten. Die Kinder müssen uns direkt übergeben werden, da sonst keine Aufsicht gewährt werden kann. Wir müssen außerdem darüber informiert werden, wer jeweils zum Abholen des Kindes berechtigt ist.